Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Abnahmetest: ist ein (abgegrenzter) obligatorischer Testaufwand, der vom Kunden durchgeführt werden muss, um das Projekt abzuschließen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Bedingungen, die modular aufgebaut sind.

Dienstleistung: die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung, einschließlich Entwicklung und/oder Wartung von Software, Anwendungen, Software usw. Der Vertrag legt die betreffenden Dienstleistungen fest und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten weitere Regeln für bestimmte Dienstleistungen.

Mangel: Nichterfüllung der Spezifikationen.

Nutzer: der (End-)Nutzer, der den vom Anbieter bereitgestellten Dienst/das Projekt zum Nutzen des Auftraggebers nutzt.

Hardware: Geräte, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt.

Materialien: z.B. (Web-)Anwendungen, Software, Software, Ratschläge oder Berichte.

Mitarbeiter: ein Angestellter, Freiberufler/Selbständiger ohne Personal oder ein vom Auftragnehmer von einem Dritten angeheuerter Assistent, der vom Auftragnehmer für den Kunden eingesetzt wird oder Arbeiten ausführt.

Modul: ein Modul dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Bestimmungen zu einem bestimmten Arbeitsbereich enthält.

Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, mit der der Auftragnehmer einen Vertrag geschlossen hat. Er bezeichnet auch die Person, die mit dem Auftragnehmer verhandelt oder verhandeln wird, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte, Abtretungsempfänger und Erben.

Auftragnehmer: Web-Company B.V., mit Sitz in Gorinchem und eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 67857590.

Vertrag: der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

Höhere Gewalt: ein Mangel, der dem Schuldner nicht angelastet werden kann, wenn er weder auf sein Verschulden noch auf ein Gesetz, einen Rechtsakt oder eine allgemein anerkannte Praxis zurückzuführen ist.

Projekt: die vom Auftragnehmer für den Kunden auszuführenden Arbeiten, wie sie im Angebot und/oder im Vertrag beschrieben sind.

Projektmanagementsystem: elektronisches System, das für die Verwaltung des Projekts und für die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber in Bezug auf die Erfüllung des Vertrags genutzt werden kann.

Ergebnisse: die Ergebnisse der vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags geleisteten Arbeit.

Schriftlich: In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff „schriftlich“ auch E-Mail und Kommunikation per Fax, sofern die Identität des Absenders und die Integrität der Nachricht hinreichend nachgewiesen sind.

Spezifikationen: die funktionale und technische Beschreibung des Projekts.

Website: https://web-company.com

Identität des Auftragnehmers


Name (Auftragnehmer) Web-Company B.V.


Handel als Web-Company


Adresse der Niederlassung Havendijk 22 4201 XA Gorinchem


Postanschrift Havendijk 22 4201 XA Gorinchem

Telefoonnummer
0183-201079

E-mailadres
info@web-company.com

BTW-nummer
NL857201177B01

KvK-nummer
67857590

Allgemeiner Artikel A.1. Angebot, Offerte und Annahme

A.1.1 Ein vom Auftragnehmer erstelltes Angebot ist unverbindlich und für 14 Tage nach seinem Datum gültig, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben.

A.1.2 Der Auftraggeber sollte das Angebot vorzugsweise schriftlich annehmen. Stimmt der Auftraggeber dem Angebot jedoch auf andere Weise als schriftlich zu oder erweckt er diesen Eindruck, so kann das Angebot als vom Auftragnehmer angenommen betrachtet werden.

A.1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder darin nicht enthaltene Bedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn und soweit sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.

A.1.4 Unbeschadet der Befugnis des Auftragnehmers, das Angebot gemäß Artikel 1 Absatz 1 zurückzuziehen, kann der Vertrag nach der Annahme nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Im Falle von Widersprüchen zwischen Bestimmungen in den folgenden Dokumenten gilt die folgende Rangfolge:




– 1. den Vertrag; – 2. etwaige Anhänge, ausgenommen Broschüren; – 3. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; – 4. etwaige zusätzliche Bedingungen, ausgenommen Broschüren.

Artikel A.2. Durchführung des Projekts & Bereitstellung von Informationen

A.2.1 Nach Abschluss des Vertrages führt der Auftragnehmer das Projekt so schnell wie möglich gemäß dem Angebot aus und berücksichtigt dabei die angemessenen Anforderungen des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, das Projekt nach bestem Wissen und Gewissen und mit ausreichender Sorgfalt und Fachkenntnis auszuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtzeitige und korrekte Ausführung des Projekts zu ermöglichen. Insbesondere hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass alle Informationen, die der Auftragnehmer als notwendig bezeichnet oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Durchführung des Projekts notwendig sind, dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Der notwendige Input des Auftraggebers muss in ausreichender Qualität und Aktualität erfolgen. Dies gilt sowohl für die Unterstützung durch Kontaktpersonen als auch für den geplanten Einsatz von Projektmitarbeitern im Rahmen der durchzuführenden Projektaktivitäten.

A.2.2 Kommt der Kunde dem nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen und das Projekt kann sich verzögern. Jede vom Auftraggeber verursachte Verzögerung des Projekts ist über das Projektmanagementsystem oder, falls kein Projektmanagementsystem für das Projekt eingesetzt wurde, per E-Mail oder, in Ermangelung einer funktionierenden E-Mail-Korrespondenz, auf anderem schriftlichen Wege zu melden. Sollte diese Situation eintreten, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die zusätzlich zu berechnenden Kosten.

Artikel A.3. Dauer, Kündigung und Auflösung

A.3.1 Der Vertrag gilt als gekündigt, wenn die Leistungen im Rahmen des Vertrages gegenseitig erbracht worden sind.

A.3.2 Ungeachtet des Artikels 3.1 verlängern sich Vereinbarungen über Dienstleistungen nach Ablauf stillschweigend auf monatlicher Basis. Die Beendigung solcher Vereinbarungen erfolgt in Schriftform.

A.3.3 Vom Auftragnehmer angegebene Lieferfristen haben immer nur einen indikativen Charakter. Auch im Falle einer vereinbarten Frist ist der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihn schriftlich in Verzug gesetzt hat, außer in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen, in denen der Verzug von Rechts wegen eintritt.

A.3.4 Wenn der Auftraggeber eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, hat der Auftragnehmer das Recht, die Erfüllung aller mit dem betreffenden Auftraggeber geschlossenen Verträge auszusetzen, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder eines gerichtlichen Einschreitens bedarf und unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen, es sei denn, die betreffende Nichterfüllung ist von geringer Bedeutung.

A.3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung, ohne gerichtliche Intervention, schriftlich und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung aufzulösen oder auszusetzen, wenn:

der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt; Umstände, die dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages bekannt geworden sind, den Auftragnehmer zu der begründeten Befürchtung veranlassen, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird; der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird; der Auftragnehmer infolge einer Verzögerung seitens des Auftraggebers nicht mehr verpflichtet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen; der Auftraggeber stirbt, Zahlungsaufschub beantragt oder Konkurs anmeldet; der Konkurs des Auftraggebers bewilligt wird; die Aktivitäten des Auftraggebers eingestellt oder liquidiert werden; ein Teil des Vermögens des Auftraggebers beschlagnahmt wird; Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird oder dass es dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden kann, den Vertrag in unverändertem Zustand aufrechtzuerhalten.

A.3.6 Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig und zahlbar. Wenn der Auftragnehmer die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Forderungen aus dem Gesetz und dem Vertrag.

A.3.7 Wenn die Auflösung dem Auftraggeber zuzuschreiben ist, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des dadurch direkt und indirekt entstandenen Schadens.

Artikel A.4. Verfahren nach der Kündigung

A.4.1 Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, bei Beendigung des Vertrages jegliches Eigentum, dessen Eigentümer oder Berechtigter die andere Partei ist und das sich im Besitz der einen Partei befindet, unverzüglich an die andere Partei zurückzugeben. Bestimmte Güter, wie z.B. Daten (Datenträger), können auch gelöscht oder vernichtet werden, anstatt sie zurückzugeben, wenn die dazu berechtigte Partei schriftlich ihre Zustimmung gegeben hat.

A.4.2 Alle vom Provider zur Verfügung gestellten oder eingegebenen Daten bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Providers. Der Auftraggeber erhält nur eine nicht-exklusive, übertragbare Lizenz, die für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

Artikel A.5. Preise

A.5.1 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (VAT) und andere staatliche Abgaben.

A.5.2 Wenn ein Preis in einem Angebot auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten beruht und sich diese Daten als unrichtig erweisen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise an die Preise anzupassen, die den richtigen Daten angemessenerweise entsprechen, auch nachdem der Vertrag bereits geschlossen wurde.

A.5.3 Alle im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind vorbehaltlich von Schreib- und Rechenfehlern.

Artikel A.6. Zahlungsbedingungen

A.6.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den von ihm geschuldeten Betrag in Rechnung. Wenn das Projekt in Etappen geliefert wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, für jede gelieferte Etappe eine Rechnung zu stellen, und zwar monatlich oder auf der Grundlage der geleisteten Stunden (dies liegt im Ermessen des Auftragnehmers). Die Zahlungsfrist einer Rechnung beträgt 14 Tage nach dem Rechnungsdatum, es sei denn, zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber wurde etwas anderes vereinbart.

A.6.2 Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig und vollständig zahlt, ist er ab 30 Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Wenn ein fälliger Betrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt wird, sind ohne weitere Inverzugsetzung durch den Anbieter Vertragszinsen in Höhe von 2 % pro Monat und € 15,- Verwaltungskosten auf den ausstehenden Betrag zu zahlen.

A.6.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber neben dem geschuldeten Betrag und den darauf aufgelaufenen Zinsen verpflichtet, die außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, vollständig zu zahlen.

A.6.4 Die Zahlungsforderung wird sofort fällig, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt, der Kunde stirbt und außerdem, wenn er in Liquidation geht, aufgelöst wird oder wenn der Konkurs bewilligt wird.

A.6.5 In den oben genannten Fällen hat der Auftragnehmer außerdem das Recht, die Erfüllung des Vertrags oder eines noch nicht erfüllten Teils des Vertrags ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu beenden oder auszusetzen, ohne dass der Auftraggeber ein Recht auf Schadenersatz hat.

Artikel A.7. Zusätzliche Arbeit

A.7.1 Erhöht sich der Umfang der vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen aufgrund von Wünschen des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer vernünftigerweise als Änderungen oder Ergänzungen zu den im Angebot oder im Vertrag genannten Leistungen angesehen werden können (dazu gehören auch Verzögerungen oder Ausfälle in Bezug auf das Projekt, die dem Auftraggeber zuzuschreiben sind), so wird dies als zusätzliche Leistung angesehen.

A.7.2 Wenn der Auftragnehmer der Meinung ist, dass es sich um zusätzliche Arbeiten handelt, muss er den Auftraggeber so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen und um eine schriftliche Genehmigung für die Ausführung der vorgeschlagenen zusätzlichen Arbeiten und das Angebot des Auftragnehmers dafür einschließlich der Lieferfrist bitten.

A.7.3 Der Auftraggeber wird immer innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen über die vorgeschlagenen zusätzlichen Arbeiten entscheiden. Die im Rahmen der akzeptierten Zusatzarbeiten auszuführenden Arbeiten werden schriftlich festgehalten und von beiden Parteien vereinbart.

A.7.4 Jegliche Verlängerung der im ursprünglichen Angebot angegebenen Liefertermine aufgrund von zusätzlichen Arbeiten liegt in der Verantwortung des Kunden.

A.7.5 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen gelten für alle vom Auftragnehmer auszuführenden zusätzlichen Arbeiten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Artikel A.8. Haftung

A.8.1 Die Haftung des Auftragnehmers für unmittelbare Schäden, die der Auftraggeber infolge eines ihm zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, worunter ausdrücklich auch ein Versäumnis bei der Erfüllung einer mit dem Auftraggeber vereinbarten Garantieverpflichtung fällt, oder infolge einer rechtswidrigen Handlung des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder von ihm eingeschalteter Dritter erleidet, ist pro Ereignis oder einer Reihe von zusammenhängenden Ereignissen auf einen Betrag in Höhe der vom Auftraggeber aufgrund dieses Vertrages geschuldeten Gebühren pro Jahr (ohne MwSt.) begrenzt. In keinem Fall darf jedoch die Gesamtentschädigung für direkte Schäden 2.500 Euro (ohne Mehrwertsteuer) übersteigen.

A.8.2 Die Haftung des Auftragnehmers für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Verstümmelung oder Verlust von (Geschäfts-)Daten und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen.

A.8.3 Außerhalb der in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Fälle haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden gleich welcher Art, unabhängig davon, aus welchem Grund eine Schadensersatzklage erhoben werden würde. Die in diesem Artikel genannten Ausschlüsse und Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsleitung des Auftragnehmers ist.

A.8.4 Die Haftung des Auftragnehmers wegen zurechenbarer Versäumnisse bei der Erfüllung des Vertrages tritt nur ein, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich unter Angabe einer angemessenen Frist zur Behebung der Versäumnisse in Verzug setzt und der Auftragnehmer auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin in zurechenbarer Weise bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen versagt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Verstoßes enthalten, damit der Auftragnehmer angemessen reagieren kann.

A.8.5 Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadenersatz ist immer, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Schaden innerhalb von 30 Tagen nach dessen Auftreten schriftlich meldet.

A.8.6 Der Auftraggeber schützt den Auftragnehmer vor allen Haftungsansprüchen Dritter infolge eines Mangels an dem vom Auftraggeber an einen Dritten gelieferten Projekt/Dienstleistung, der teilweise aus vom Auftragnehmer gelieferten Sachen, Materialien oder Ergebnissen bestand, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden durch diese Sachen, Materialien oder Ergebnisse verursacht wurde. Der Auftraggeber schützt den Auftragnehmer auch vor Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Lizenzen durch den Auftraggeber und/oder Dritte (einschließlich Benutzer), die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen.

A.8.7 Die Haftung des Auftragnehmers für Mängel an Produkten und Dienstleistungen Dritter, einschließlich Software und Software, ist ausgeschlossen.

Artikel A.9. Versäumnisse und höhere Gewalt

A.9.1 Keine der Parteien kann zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet werden, wenn ein Umstand, der außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegt und der nicht schon bei Abschluss des Vertrags vorhersehbar war oder sein sollte, jede vernünftige Möglichkeit der Erfüllung zunichte macht. Die Parteien können sich nur dann gegenseitig auf höhere Gewalt berufen, wenn die betreffende Partei die andere Partei so bald wie möglich nach Eintritt der Nichterfüllung schriftlich unter Vorlage der erforderlichen Nachweise davon in Kenntnis setzt.

A.9.2 Zu den in Absatz 1 genannten Umständen können zum Beispiel gehören:
(a) Ausfälle von Internet- oder anderen Telekommunikationseinrichtungen,
(b) Versäumnisse von Parteien, von denen der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistungen abhängig ist,
(c) Mangelhaftigkeit von Gegenständen, Geräten, Software oder Materialien, deren Verwendung der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorgeschrieben hat,
(d) Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter (aufgrund von Krankheit)
(e) Staatliche Maßnahmen.

A.9.3 Im Falle von Höherer Gewalt wird die Erfüllung der betreffenden Verpflichtung(en) und der damit verbundenen Verpflichtung(en) für die Dauer der Höheren Gewalt ganz oder teilweise ausgesetzt, ohne dass die Parteien gegenseitig zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Die Parteien können sich gegenseitig nur dann auf Höhere Gewalt berufen, wenn die betreffende Partei die andere Partei so bald wie möglich nach Eintritt der Störung schriftlich und unter Vorlage von Belegen über die Berufung auf Höhere Gewalt informiert.

A.9.4 Im Falle höherer Gewalt unternimmt die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Verzug, der durch die höhere Gewalt geheilt wird, von möglichst kurzer Dauer ist.

A.9.5 Wenn eine Situation höherer Gewalt dreißig (30) Tage angedauert hat oder sobald feststeht, dass die Situation höherer Gewalt länger als drei Monate andauern wird, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, es sei denn, die Art oder das Ausmaß der Störung rechtfertigt die vorzeitige Kündigung nicht. Was im Rahmen des Vertrages bereits geleistet wurde, wird in diesem Fall anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander etwas anderes schulden.

Artikel A.10. Rechte an geistigem Eigentum

A.10.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an allen Materialien, die im Rahmen des Projekts entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich beim Auftragnehmer oder seinen Lizenzgebern.

A.10.2 Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte und Befugnisse, die ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag oder anderweitig schriftlich eingeräumt werden, und der Kunde darf die Software, die Dienstleistungen oder andere Materialien nicht anderweitig vervielfältigen oder offenlegen.

A.10.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Kennzeichnungen von Urheberrechten, Marken, Handelsnamen oder anderen geistigen Eigentumsrechten aus den Materialien zu entfernen oder zu verändern, einschließlich aller Hinweise auf die vertrauliche Natur und die Geheimhaltung der Materialien.

A.10.4 Dem Auftragnehmer ist es gestattet, technische Maßnahmen wie Passwörter oder Verschlüsselung zu ergreifen, um die Materialien zu schützen. Wenn der Auftragnehmer die Materialien durch einen technischen Schutz gesichert hat, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, diese Sicherung zu entfernen oder zu umgehen.

A.10.5 Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Materialien, die über den Rahmen des Vertrags oder der eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, stellt eine Verletzung des geistigen Eigentums des Auftragnehmers oder seiner Lizenzgeber dar.

A.10.6 Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro für jede Zuwiderhandlung und 25.000 Euro für jede vorsätzlich begangene Zuwiderhandlung, unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, für seinen durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schaden entschädigt zu werden oder andere rechtliche Schritte einzuleiten, um die Beendigung der Zuwiderhandlung zu erreichen und/oder Schadenersatz zu erhalten. Nach Ablauf eines Arbeitstages, nachdem der Auftragnehmer den Auftraggeber von einem Verstoß in Kenntnis gesetzt hat, schuldet der Auftraggeber außerdem eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro für jeden Tag, an dem der Verstoß nicht beendet wird.

Artikel A.11. Verarbeitung personenbezogener Daten

A.11.1 Wenn der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistungen personenbezogene Daten verarbeiten wird, verpflichtet Artikel 14 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten („Wbp“) den Auftragnehmer und den Auftraggeber dazu, Verpflichtungen in Bezug auf die vom Auftragnehmer durchzuführende Verarbeitung einzugehen, die Garantien in Bezug auf die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der durchzuführenden Verarbeitung bieten. In Ermangelung einer weiteren, gesondert vereinbarten ‚Verarbeitungsvereinbarung‘ gelten die Bestimmungen in diesem Artikel als die in der Wbp genannten Zusagen.

A.11.2 Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten nur im Auftrag des Auftraggebers und ausschließlich für die Erbringung der Dienstleistungen, solange der Vertrag besteht. In dieser Hinsicht ist der Auftraggeber als der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Auftragnehmer als der Auftragsverarbeiter zu betrachten.

A.11.3 Die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen, die vom Auftragnehmer im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet werden können, sind in der Vereinbarung aufgeführt.

A.11.4 Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag auf Bestimmungen des PDPA Bezug genommen wird, sind die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung („AVG“) ab dem 25. Mai 2018 gemeint.

A.11.5 Der Auftragnehmer ist bestrebt, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Hinblick auf die durchzuführende Verarbeitung personenbezogener Daten zu ergreifen, und bemüht sich, die Sicherheit auf ein Niveau zu bringen, das im Hinblick auf den Stand der Technik, die Sensibilität der personenbezogenen Daten und die mit den Sicherheitsmaßnahmen verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.

A.11.6 Der Auftragnehmer garantiert, dass alle im Auftrag des Auftragnehmers handelnden Personen, soweit sie Zugang zu den vom Auftraggeber stammenden personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Auftraggebers und vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Verpflichtungen verarbeiten.

A.11.7 Der Auftragnehmer kann personenbezogene Daten in Ländern innerhalb der Europäischen Union verarbeiten. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer zusätzlich, personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union zu verarbeiten. Die Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union darf nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgen. Auf Anfrage des Auftraggebers teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, in welchen Ländern außerhalb der Europäischen Union er personenbezogene Daten verarbeitet.

A.11.8 Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer hiermit, sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Vorschriften eines Dritten zu bedienen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Dritten schriftlich die gleichen Pflichten übernehmen, wie sie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurden, und sorgt für die entsprechenden Genehmigungen. Auf Verlangen des Auftraggebers informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber so schnell wie möglich über die von ihm beauftragten Dritten. Der Auftraggeber hat das Recht, gegen die vom Auftragnehmer eingeschalteten Dritten Einspruch zu erheben. Wenn der Kunde Einwände gegen von Octrooibureau Novopatent eingeschaltete Dritte erhebt, werden der Kunde und Octrooibureau Novopatent sich beraten, um eine Lösung zu finden.

A.11.9 Der Auftraggeber sichert zu, dass er personenbezogene Daten nur in völlig rechtmäßiger Weise eingeben oder dem Auftragnehmer anderweitig zur Verfügung stellen wird, ohne dabei Rechte Dritter zu verletzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen und Forderungen frei.

A.11.10 Wenn der Auftraggeber im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung oder der Ausübung von Rechten durch betroffene Personen verpflichtet ist, in den Systemen des Auftragnehmers gespeicherte personenbezogene Daten bereitzustellen, zu ändern, zu verschieben, zu löschen oder herauszugeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei so weit wie möglich unterstützen. Die Kosten für die Arbeiten zu diesem Zweck können gesondert in Rechnung gestellt werden. Für den Fall, dass eine betroffene Person eines ihrer gesetzlichen Rechte ausüben möchte und diese Anfrage an den Auftragnehmer richtet, leitet der Auftragnehmer diese Anfrage an den Auftraggeber weiter. Der Auftraggeber wird die Anfrage dann eigenständig weiter bearbeiten.

A.11.11 Der Auftraggeber hat das Recht, zur Überprüfung dieses Artikels A.11 Audits durch einen unabhängigen und zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten durchführen zu lassen. Dieses Audit findet nur bei einem vom Auftraggeber nachgewiesenen konkreten Missbrauchsverdacht statt. Das vom Auftraggeber veranlasste Audit findet zwei Wochen nach vorheriger schriftlicher Mitteilung des Auftraggebers statt. Die Kosten eines Audits gehen zu Lasten des Auftraggebers.

A.11.12 Alle personenbezogenen Daten, die der Anbieter vom Auftraggeber erhält und/oder im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen selbst erhebt, unterliegen einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber Dritten. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit der Auftraggeber ausdrücklich die Erlaubnis erteilt hat, die Informationen an Dritte weiterzugeben, wenn die Weitergabe der Informationen an Dritte angesichts der Art der Dienstleistungen logisch notwendig ist oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Informationen an einen Dritten weiterzugeben. Wenn der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet ist, Informationen an einen Dritten weiterzugeben, informiert er den Auftraggeber unverzüglich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

A.11.13 Der Auftraggeber ist als verantwortliche Partei im Sinne des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten jederzeit dafür verantwortlich, eine Datenschutzverletzung (darunter ist zu verstehen: eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten, die die Möglichkeit schwerwiegender nachteiliger Folgen nach sich zieht oder schwerwiegende nachteilige Folgen für den Schutz personenbezogener Daten hat) der/den Aufsichtsbehörde(n) und/oder beteiligten Parteien zu melden. Damit der Auftraggeber dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber so schnell wie möglich, spätestens jedoch achtundvierzig (48) Stunden nach der Entdeckung einer Datenverletzung. Falls gesetzlich und/oder regulatorisch erforderlich, kooperiert der Auftragnehmer bei der Unterrichtung der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder der Beteiligten.

A.11.14 Die Meldepflicht umfasst in jedem Fall die Meldung der Tatsache, dass ein Leck aufgetreten ist. Soweit dem Auftragnehmer bekannt, umfasst die Meldepflicht darüber hinaus: – das Datum, an dem das Leck aufgetreten ist (wenn kein genaues Datum bekannt ist: den Zeitraum, in dem das Leck aufgetreten ist);

– Was ist die (angebliche) Ursache für das Leck;
– das Datum und die Uhrzeit, zu der das Leck dem Auftragnehmer oder einem von ihm beauftragten Dritten oder Unterauftragnehmer bekannt wurde;
– die Anzahl der Personen, deren Daten durchgesickert sind (wenn eine genaue Zahl nicht bekannt ist:



Die Mindest- und Höchstzahl der Personen, deren Daten durchgesickert sind); – eine Beschreibung der Personengruppe, deren Daten durchgesickert sind, einschließlich der Art(en) personenbezogener Daten, die durchgesickert sind; – ob die Daten verschlüsselt, gehasht oder auf andere Weise für Unbefugte unverständlich oder unzugänglich gemacht wurden; – welche Maßnahmen geplant sind und/oder bereits ergriffen wurden, um das Leck zu schließen und die Folgen des Lecks zu mildern; – Kontaktdaten für die Weiterverfolgung des Berichts.

A.11.15 Bei Beendigung des Vertrages löscht der Auftragnehmer die in diesem Abschnitt A.11.3 genannten personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, je nach Ermessen des Auftraggebers.

Artikel A.12. Personal

A.12.1 Wenn der Mitarbeiter für die Erfüllung des Vertrags Arbeiten auf dem Gelände des Auftraggebers verrichten muss (außer wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Vertrag über die Entsendung eines Mitarbeiters abschließen), gelten die nachstehenden Bestimmungen.

A.12.2 Der Auftraggeber stellt dem Mitarbeiter des Auftragnehmers, der auf dem Gelände des Auftraggebers Arbeiten zur Erfüllung des Vertrages durchführt, alle für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Unterstützung zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun, was es dem Mitarbeiter ermöglicht, seine Arbeit ordnungsgemäß und sicher auszuführen.

A.12.3 Der Auftragnehmer ist bestrebt, sicherzustellen, dass der Mitarbeiter über die richtige Stellenbeschreibung und Kompetenzen verfügt. Es ist dem Auftraggeber nicht möglich, eine Auswahl an Mitarbeitern zu treffen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Mitarbeiter durch einen Mitarbeiter mit ähnlichen Kompetenzen und einer ähnlichen Stellenbeschreibung zu ersetzen.

A.12.4 Es ist nicht möglich, dass der Auftraggeber nur bestimmten Mitarbeitern Zugang gewährt. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass der Auftraggeber Zugang zu einem festen Team von Mitarbeitern hat, falls dies relevant ist.

A.12.5 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne die schriftliche Genehmigung des Providers während der Laufzeit des Vertrages und für zwei (2) Jahre nach dessen Ablauf Mitarbeiter des Providers zu beschäftigen, mit ihnen direkt oder indirekt in Geschäftsbeziehungen zu treten oder von ihnen Arbeiten ausführen zu lassen, die nicht in den Rahmen des Vertrages fallen, unter Androhung einer sofort fälligen Geldstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Verstoß, die für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, um 500 € erhöht wird, wobei diese Geldstrafe an den Provider zu zahlen ist. Dieser Artikel gilt auch, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Vertrag über die Entsendung eines Mitarbeiters abschließen.

Artikel A.13. Vertraulichkeit

A.13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie sich vor, während oder nach der Durchführung des Vertrags gegenseitig zur Verfügung stellen, vertraulich zu behandeln, wenn diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn die empfangende Partei weiß oder vernünftigerweise vermuten sollte, dass die Informationen vertraulich sein sollten. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern sowie Dritten auferlegen, die von ihnen für die Erfüllung des Vertrages eingeschaltet werden.

A.13.2 Der Auftragnehmer nimmt keine Kenntnis von Daten, die der Auftraggeber durch die Dienste des Auftragnehmers speichert und/oder verbreitet, es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags oder die Qualität der Projekte erforderlich oder der Auftragnehmer ist aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsbeschlusses dazu verpflichtet. In diesem Fall wird der Auftragnehmer alle Anstrengungen unternehmen, um die Kenntnis der Daten so weit wie möglich zu beschränken, soweit dies in seiner Macht steht.

A.13.3 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, solange die bereitstellende Partei vernünftigerweise die Vertraulichkeit der Informationen beanspruchen kann.

Artikel A.14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

A.14.1 Wenn es sich um einen fortlaufenden Vertrag handelt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Module zu ändern oder zu ergänzen.

A.14.2 Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge mit einer Frist von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Änderung auf der Website des Auftragnehmers oder durch elektronische Benachrichtigung. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.

A.14.3 Wenn der Kunde eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren möchte, kann er den Vertrag bis zu dem Datum, an dem die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten, zu diesem Datum oder zu dem Datum des Erhalts der Kündigungsmitteilung kündigen, wenn dieses nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung liegt.

Artikel A.15. Beilegung von Streitigkeiten

A.15.1 Der Vertrag sowie alle Vereinbarungen und sonstigen Rechtshandlungen, die sich daraus ergeben oder damit zusammenhängen, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.

A.15.2 Alle Streitigkeiten, einschließlich derjenigen, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden, die sich aus diesem Vertrag und/oder den sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Vereinbarungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden durch Schlichtung beigelegt.

A.15.3 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Zusammenarbeit bei der Streitbeilegung durch Mediation und verpflichten sich, die Kosten der Mediation jeweils zur Hälfte zu tragen.

A.15.4 Die Mediation besteht aus zwei Phasen. In der ersten Phase erkunden die Parteien eine mögliche Lösung, mit der beide Parteien einverstanden sind. Wenn hierüber eine Einigung erzielt wird, fasst der Mediator die Einigung in einer Vergleichsvereinbarung zusammen. Kann in der ersten Phase keine für beide Parteien akzeptable Einigung erzielt werden, beginnt eine zweite Phase. In der zweiten Phase erarbeitet der Mediator eine für beide Parteien verbindliche Vereinbarung, die der Mediator ebenfalls in einer Vergleichsvereinbarung festhält.

A.15.5 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber behalten sich das Recht vor, Streitigkeiten jederzeit dem zuständigen Gericht vorzulegen, jedoch nur, wenn beide Parteien ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung dazu geben, wobei beide Parteien erklären, dass sie auf eine Mediation verzichten.

Artikel A.16. Schlussbestimmungen Modul Allgemein

A.16.1 Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Vereinbarung als Ganzes. In diesem Fall werden die Parteien (eine) neue Bestimmung(en) an ihre Stelle setzen, die der Absicht des ursprünglichen Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit wie rechtlich möglich Gestalt gibt.

A.16.2 Sollten sich im Zusammenhang mit dem Vertrag Streitigkeiten ergeben, die nicht im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens gelöst werden können, werden diese dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt.

A.16.3 Informationen und Hinweise auf der Website des Auftragnehmers sind vorbehaltlich von Fehlern.

A.16.4 Die Version jeder vom Auftragnehmer empfangenen oder gespeicherten Kommunikation gilt als authentisch (einschließlich der Protokolldateien), vorbehaltlich des vom Auftraggeber zu erbringenden Gegenbeweises.

A.16.5 Zur Werbung für seine Dienstleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Dritten zu zeigen, welche Projekte er für den Auftraggeber durchführt, es sei denn, die berechtigten Interessen des Auftraggebers machen dies unzumutbar oder es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

A.16.6 Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Dritte in die Erfüllung des Vertrages einzubeziehen.

A.16.7 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber können ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abtreten, sofern die andere Partei vor der Abtretung schriftlich zustimmt.

Entwicklung von (Web-)Anwendungen

Artikel B.1. Fertigstellung & Annahme

B.1.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, dem Auftraggeber die Materialien in Übereinstimmung mit den Spezifikationen zur Abnahme zu liefern.

B.1.2 Wenn die Materialien dem Auftraggeber zur Abnahme übergeben worden sind, wird der Auftraggeber sie während der einwöchigen Abnahmefrist auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung einem Abnahmetest unterziehen. Mit der Abnahme erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Entlastung in Bezug auf alle seine Verpflichtungen in Bezug auf die Ergebnisse.

B.1.3 Wenn der Kunde die Materialien nicht innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist (ganz oder teilweise) ablehnt, gelten sie als angenommen und geliefert.

B.1.4 Die Materialien gelten auch dann als vom Auftraggeber angenommen, wenn der Auftraggeber die Materialien in Gebrauch genommen hat oder wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht spätestens innerhalb von zehn Tagen nach der Lieferung schriftlich darüber informiert hat, dass und aus welchen Gründen er die Materialien nicht annimmt.

B.1.5 Wenn die Materialien nicht angenommen werden, gibt der Auftragnehmer an, welche Anpassungen vorgenommen werden, sowie den damit verbundenen Zeitaufwand oder die Kosten. Der Auftraggeber gibt dann an, ob er mit den genannten Anpassungen und dem entsprechenden Zeit- und Kostenaufwand einverstanden ist oder ob er auf die Ablehnung verzichtet. Der Auftragnehmer bemüht sich nach Kräften, die vom Auftraggeber festgestellten und reproduzierbaren Mängel innerhalb der von den Parteien vereinbarten Frist, andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist, zu beheben.

B.1.6 Die Durchführung von Anpassungen nach einer Zurückweisung eines Materials kann in einer Produktionsumgebung oder in einer Abnahmeumgebung erfolgen. Dies liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

B.1.7 Wenn der Auftraggeber die Ergebnisse akzeptiert hat (mit Ausnahme von Funktionsmängeln und externen Mängeln; geringfügigen Mängeln), tritt die Gewährleistungsfrist von 30 Tagen in Kraft. Innerhalb dieser Frist gelten die Ergebnisse als abgenommen, aber es ist möglich, Mängel zu melden, die vernünftigerweise nicht während des Abnahmetests entdeckt werden konnten. Der Auftragnehmer spezifiziert und ergänzt alle Mängel mit der zu erwartenden Zeit und, falls die Mängel nicht ohne weiteres innerhalb von 30 Tagen behoben werden können, mit den zusätzlichen Kosten für die Anpassung dieser Teile. Diese Garantiezeit gilt daher nicht als verlängerte Abnahmeprüfung und bietet keine weiteren Garantien als in diesem Absatz vorgesehen.

B.1.8 Geringfügige Mängel, einschließlich solcher, die aufgrund ihrer Art und/oder Anzahl die betriebliche Nutzung des Materials vernünftigerweise nicht verhindern, stellen keinen Grund für die Verweigerung der Abnahme dar, unbeschadet der Verpflichtung des Auftragnehmers, diese Mängel zu beheben. Die Parteien werden sich zu diesem Zweck miteinander abstimmen.

B.1.9 Wenn das Projekt in Etappen durchgeführt wird, muss der Kunde nach Abschluss jeder Etappe seine Zustimmung oder Ablehnung zu den Materialien der jeweiligen Etappe erteilen, wobei das oben beschriebene Verfahren ebenfalls gilt. Der Kunde darf eine Genehmigung oder Ablehnung der Materialien einer späteren Phase nicht auf Angelegenheiten stützen, die in einer früheren Phase genehmigt wurden.

B.1.10 Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit dem Beginn einer neuen Phase zu warten, bis der Auftraggeber die alte Phase ausdrücklich akzeptiert hat.

B.1.11 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass das, was der Auftraggeber mit den vom Auftragnehmer zu entwickelnden oder entwickelten Arbeiten zu erreichen beabsichtigt, auch tatsächlich erreicht wird.

B.1.12 Der Auftragnehmer ist bestrebt, seine Produkte/Werke so gut und so fehlerfrei wie möglich zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen.

B.1.13 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Übergangslösungen einzurichten, bei denen bestimmte Funktionalitäten eingeschränkt sind, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden.

Artikel B.2. Fortschritt

B.2.1 Der Kunde und der Auftragnehmer vereinbaren gemeinsam die projektspezifischen Phasen, Liefertermine und Fristen, zum Beispiel im Angebot oder im Vertrag.

B.2.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens einmal alle vierzehn Tage per E-Mail, Telefon oder über das Projektmanagementsystem über den Projektfortschritt.

Artikel B.3. Spezifikationen & (Ausgangs-)Materialien

B.3.1 Die Parteien legen schriftlich fest, welche Arbeiten entwickelt werden, welche Anforderungen zu erfüllen sind und auf welche Weise dies geschehen soll. Der Auftragnehmer wird die Entwicklung auf der Grundlage der vom Auftraggeber zu liefernden Daten sorgfältig durchführen. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit, Konsistenz und Pünktlichkeit seiner Anweisungen und Daten.

B.3.2 Eine schriftliche Spezifikation im Sinne von Artikel 3.1 ist nicht erforderlich, wenn der Auftraggeber den Wunsch geäußert hat, dem Auftragnehmer ein hohes Maß an Freiheit bei der Entwicklung der Arbeiten und der Art und Weise, in der dies geschieht, einzuräumen. Wenn die Entwicklung auf diese Weise stattgefunden hat, kann sich der Auftraggeber später nicht auf schriftliche Spezifikationen berufen, denen der Auftragnehmer nicht zugestimmt hat.

B.3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Konsistenz der ihm zur Verfügung gestellten (Ausgangs-)Materialien, Anforderungen oder Spezifikationen zu prüfen und bei der Entdeckung von Mängeln die vereinbarten Arbeiten auszusetzen, bis der Auftraggeber die betreffenden Mängel beseitigt hat.

B.3.4 Wenn (Quell-)Materialien, die der Kunde dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, durch ein geistiges Eigentumsrecht geschützt sind, garantiert der Kunde zu jeder Zeit, dass er im Besitz aller Lizenzen ist, die für die Bereitstellung an den Auftragnehmer und die beabsichtigte Nutzung durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags erforderlich sind.

B.3.5 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer das Recht, bei der Entwicklung der Werke Bilder, Software und Komponenten Dritter, einschließlich Open Source Software, zu verwenden. Nach der Lieferung liegt die Verantwortung für die korrekte Einhaltung der relevanten Lizenzen Dritter bei der Nutzung der entwickelten Werke beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in angemessener Weise über die geltenden Lizenzbedingungen. Die Kosten für die Lizenzen, die für die Erfüllung des Vertrages notwendig sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dies wird im Angebot angegeben.

B.3.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine eigenen Anwendungen, Dienste und Infrastrukturen für die Interoperabilität mit den Produkten und Diensten des Auftragnehmers auf dem neuesten Stand zu halten. Dies in Verbindung mit allen Links. Andernfalls funktionieren die Anwendungen möglicherweise nicht ordnungsgemäß.

B.3.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unbrauchbarkeit des Projekts / der Dienstleistung, wenn die Unbrauchbarkeit darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde es versäumt hat, (auf Anweisung des Auftragnehmers) rechtzeitig auf aktuelle Standards zu migrieren oder Standards zu verwenden, die in der Branche nicht mehr unterstützt werden. Ein Standard, der vor 24 Monaten eingeführt wurde, wird vom Auftragnehmer nicht mehr als aktuell angesehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn der Auftraggeber mit einer Version eines Internetbrowsers arbeitet, deren Verwendung und Unterstützung aufgrund des Erscheinens einer neuen Version dieses Internetbrowsers nicht mehr selbstverständlich ist.

Artikel B.4. Lizenzbedingungen in der Entwicklung

B.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die entwickelten Materialien für die Zwecke zu vervielfältigen und zu verbreiten, die der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages beabsichtigt hat.

B.4.2 Der Auftragnehmer überträgt dabei niemals Rechte an geistigem Eigentum (wie z.B. Urheberrechte), die dem Auftragnehmer zustehen, auf den Auftraggeber, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

B.4.3 Der Quellcode der vom Anbieter gelieferten Software, bei der es sich nicht um Open-Source-Software handelt, und die technische Dokumentation, die bei der Entwicklung der Software erstellt wurde, dürfen dem Auftraggeber weder zur Verfügung gestellt werden noch darf der Auftraggeber daran Änderungen vornehmen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

B.4.4 Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber das nicht-exklusive Recht, den Service/das Programm, der/das zugunsten des Auftraggebers entwickelt wurde, zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zwischen den Parteien vereinbarten Nutzungsbeschränkungen jederzeit strikt einzuhalten. Das gewährte Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

B.4.5 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die entwickelten Werke zu verkaufen, zu vermieten, Unterlizenzen zu vergeben, zu veräußern oder eingeschränkte Rechte daran einzuräumen oder sie einem Dritten in irgendeiner Weise oder zu irgendeinem Zweck zur Verfügung zu stellen, auch dann nicht, wenn der betreffende Dritte die Software ausschließlich zum Nutzen des Kunden verwendet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart oder im Falle und in Verbindung mit einem Verkauf der betreffenden Geschäftsbereiche oder Aktivitäten des Kunden.

Hosting / SaaS

Artikel C.1. Umsetzung

C.1.1 Nach Abschluss des Vertrages wird der Anbieter die Dienstleistung so schnell wie möglich gemäß dem Angebot erbringen und dabei die angemessenen Wünsche des Kunden berücksichtigen.

C.1.2 Der Vertrag legt fest, wann der Auftragnehmer mit der Installation und Verwaltung der (Web-)Anwendung beginnt.

C.1.3 Der Auftragnehmer unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die (Web-)Anwendung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung ausreichender Sorgfalt und Fachkenntnis konfiguriert und verwaltet wird.

C.1.4 Der Auftraggeber wird alles Erforderliche tun und unterlassen, um eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Installation der (Web-)Anwendung zu ermöglichen. Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass alle Daten und Einrichtungen, die der Auftragnehmer für die Installation der (Web-)Anwendung für erforderlich hält oder die der Auftraggeber vernünftigerweise für erforderlich halten darf, dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Artikel C.2. Dauer der Vereinbarung

C.2.1 Der Vertrag wird vom Kunden für eine Mindestdauer von einem Monat abgeschlossen. Danach wird der Vertrag auf monatlicher Basis fortgesetzt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem (1) Monat einvernehmlich gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer muss schriftlich erfolgen.

Artikel C.3. Verhaltensregeln

C.3.1 Der Kunde unterlässt es, Material zu speichern und/oder zu verbreiten (oder verbreiten zu lassen), das gegen die Bestimmungen des niederländischen Rechts verstößt, einschließlich in jedem Fall (aber nicht ausschließlich) Material, das diffamierend, verleumderisch, beleidigend, rassistisch, diskriminierend oder hasserfüllt, erotisch oder pornografisch ist (es sei denn, dies ist im Angebot ausdrücklich erlaubt), die Rechte Dritter verletzt, einschließlich in jedem Fall (aber nicht ausschließlich) Urheberrechte, Markenrechte und Bildnisrechte, die Privatsphäre Dritter verletzt, in jedem Fall (aber nicht ausschließlich) die Verbreitung persönlicher Daten Dritter ohne Erlaubnis oder Notwendigkeit oder die wiederholte Belästigung Dritter mit von ihnen unerwünschten Mitteilungen, Hyperlinks, Torrents oder ähnliche Informationen enthält, von denen der Kunde weiß oder wissen sollte, dass sie auf Material verweisen, das die Rechte Dritter verletzt, unaufgeforderte kommerzielle, wohltätige oder ideelle Kommunikation enthält oder bösartige Inhalte wie Viren oder Spyware enthält.

C.3.2 Der Auftraggeber hat es zu unterlassen, andere Auftraggeber oder Internetnutzer zu behindern oder die Server des Auftragnehmers zu beschädigen. Dem Auftraggeber ist es untersagt, Prozesse oder Programme – ob über den Server oder nicht – zu starten, von denen er weiß oder vernünftigerweise vermuten kann, dass sie den Auftragnehmer, andere Auftraggeber oder Internetnutzer behindern oder schädigen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über alle getroffenen Maßnahmen informieren.

C.3.3 Neben den gesetzlichen Verpflichtungen geht der Schaden, der durch die Inkompetenz des Auftraggebers oder die Nichtbeachtung der oben genannten Punkte durch den Auftraggeber verursacht wurde, zu Lasten des Auftraggebers.

C.3.4 Um die vorgenannten Probleme wie Schäden und Sicherheitsrisiken zu vermeiden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verwaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers nach eigenem Ermessen so weit einzuschränken, dass die Verwaltung vollständig vom Auftragnehmer durchgeführt wird.

Artikel C.4. Lizenz

C.4.1 Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer hiermit eine uneingeschränkte Lizenz zur Verteilung, Speicherung, Übertragung oder Vervielfältigung aller vom Kunden für die Dienste des Auftragnehmers zur Verfügung gestellten Materialien in jeder vom Auftragnehmer für angemessen erachteten Weise, jedoch nur in dem Umfang, der für die Erfüllung des Vertrags durch den Auftragnehmer angemessenerweise erforderlich ist.

Artikel C.5. Entschädigung

C.5.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Rechtsansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Auftraggeber frei. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Daten/Dienste/Software, die über einen Link aufgerufen werden.

C.5.2 Wenn der Auftragnehmer auf der Grundlage einer behördlichen Anordnung oder im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung Arbeiten in Bezug auf Daten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Nutzer durchführen muss, werden alle damit verbundenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Artikel C.6. Bereitstellung und Verfügbarkeit von Dienstleistungen

C.6.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers werden auf der Grundlage einer Aufwandsverpflichtung erbracht, es sei denn, der Auftragnehmer hat in der schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich ein Ergebnis versprochen und das betreffende Ergebnis auch mit hinreichender Bestimmtheit beschrieben.

C.6.2 Die elektronische Übermittlung der Daten des Kunden in Verbindung mit den Diensten, gleich auf welchem Wege, erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden.

C.6.3 Der Auftragnehmer ist niemals verpflichtet, die dem Auftraggeber per Fernzugriff zur Verfügung gestellten Anwendungen auch auf einem physischen Datenträger (z.B. CD oder USB-Stick) zu liefern.

C.6.4 Wenn die Dienste (teilweise) über die Dienste und/oder Netzwerke des Auftragnehmers erbracht werden, ist der Auftragnehmer bestrebt, dabei so wenig Ausfallzeiten wie möglich zuzulassen.

C.6.5 Der Auftragnehmer bietet keine Garantien für den genauen Umfang der Betriebszeit, es sei denn, im Angebot ist durch ein als solches bezeichnetes SLA etwas anderes vereinbart. Soweit in einem anwendbaren SLA nichts anderes vorgesehen ist, gilt dieser Artikel.

C.6.6 Vorbehaltlich des Gegenbeweises gelten die vom Auftragnehmer gemessene Verfügbarkeit und der Servicegrad als vollständiger Beweis.

C.6.7 Der Auftragnehmer bemüht sich sicherzustellen, dass der Kunde die Netzwerke nutzen kann, die direkt oder indirekt mit dem Netzwerk des Auftragnehmers verbunden sind. Der Auftragnehmer kann jedoch nicht garantieren, dass diese Netze jederzeit verfügbar sind. Die Nutzung von Netzen Dritter kann gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen unterliegen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, den Auftraggeber rechtzeitig darüber zu informieren.

C.6.8 Entsteht nach Ansicht des Auftragnehmers eine Gefahr für das Funktionieren der Dienste oder des Netzwerks des Auftragnehmers oder Dritter und/oder des Dienstes über ein Netzwerk, insbesondere durch übermäßigen Versand von E-Mails oder anderen Daten, schlecht gesicherte Dienste oder Aktivitäten von Viren, Trojanern und ähnlicher Software, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die er vernünftigerweise für erforderlich hält, um dies zu verhindern.

C.6.9 Der Anbieter hat das Recht, die Dienste oder Teile davon zum Zwecke der Wartung, Änderung oder Verbesserung vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, eine solche Außerbetriebnahme so weit wie möglich außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden zu lassen und wird sich bemühen, den Auftraggeber rechtzeitig über die geplante Außerbetriebnahme zu informieren. Der Auftragnehmer ist jedoch in keinem Fall zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die im Zusammenhang mit einer solchen Außerbetriebnahme entstehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart, beispielsweise in einem SLA.

C.6.10 Nur wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer verpflichtet, über eine Notrufzentrale oder andere Notfalleinrichtungen zu verfügen.

C.6.11 Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Sicherungskopien (Backups) der vom Kunden in den Diensten des Auftragnehmers gespeicherten Daten zu erstellen. Alle erstellten Sicherungskopien können nach Beendigung des Vertrags jederzeit vernichtet werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, bei Beendigung oder Auflösung des Vertrags Sicherungskopien anzufordern.

Artikel C.7. Änderungen

C.7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung gestellten Anwendungen nach eigenem Ermessen zu ändern. Wenn eine Anpassung zu einer wesentlichen Änderung der Funktionalität führt, wird der Auftragnehmer sich bemühen, den Auftraggeber darüber zu informieren. Nur wenn dies technisch möglich ist und keinen unverhältnismäßigen Aufwand auf Seiten des Auftragnehmers erfordern würde, kann der Auftraggeber auf Wunsch eine ältere Version der Anwendung weiter nutzen. Der Anbieter kann für die Bereitstellung dieser Möglichkeit zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.

Artikel C.8. Speicherung und Datenbeschränkung

C.8.1 Der Auftragnehmer kann die Menge an Speicherplatz oder Datenverkehr pro Monat, die der Kunde im Rahmen der Dienste nutzen kann, begrenzen. Der Kunde darf die Limits nicht überschreiten, es sei denn, der Vertrag regelt ausdrücklich die Folgen davon. Wird dieses Limit überschritten, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen zusätzlichen Betrag gemäß den im Vertrag festgelegten Beträgen für zusätzlichen Datenverkehr zu berechnen. Wenn keine Speicher- und/oder Datenlimits vereinbart wurden, gelten die Fair-Use-Richtlinien des Auftragnehmers.

Artikel C.9. Verfahren nach der Kündigung

C.9.1 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Kunde bei Beendigung des Vertrages eine angemessene Gelegenheit erhält, die auf den Systemen des Auftragnehmers gespeicherten Daten des Kunden zurück auf seine eigenen Systeme oder auf die Systeme eines neuen Anbieters zu übertragen. Zu diesem Zweck bemüht sich der Auftragnehmer, die Daten in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung stellen zu können.

Wartung und Unterstützung

Artikel D.1. Umsetzung

D.1.1 Wartung bedeutet den Betrieb bestehender oder neuer (entwickelter) Materialien in Übereinstimmung mit dem Angebot oder einer weiteren Vereinbarung und ganz allgemein die Behebung von Fehlern. Unterstützung bedeutet die Bereitstellung von Hilfe, per Fernzugriff oder auf andere Weise, bei der Wartung oder Arbeit mit den Materialien.

D.1.2 Nach dem Zustandekommen des Vertrages wird der Auftragnehmer die Arbeiten gemäß dem Angebot so schnell wie möglich ausführen, wobei er die angemessenen Wünsche des Auftraggebers berücksichtigt.

D.1.3 Der Vertrag legt fest, wann der Auftragnehmer zu welchem Honorar mit der Ausführung der Dienstleistungen und Arbeiten beginnt. Es kann sowohl feste Honorare als auch Arbeiten auf der Grundlage von Stundensätzen und Nachkalkulationen geben. In der Vereinbarung muss klar festgelegt sein, welche Arbeiten zu welchen Beträgen ausgeführt werden.

D.1.4 Alle vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht, es sei denn, der Anbieter hat in der schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich ein Ergebnis versprochen und das betreffende Ergebnis auch mit hinreichender Bestimmtheit beschrieben.

D.1.5 Der Auftragnehmer bietet keine Ergebnisgarantien, es sei denn, im Angebot wird durch ein als solches bezeichnetes Service Level Agreement (SLA) etwas anderes vereinbart. Soweit in einem anwendbaren SLA nichts anderes vorgesehen ist, gilt dieser Artikel. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Anfragen des Auftraggebers so schnell wie möglich auszuführen, kann aber keine festen Fristen dafür nennen. Dies gilt sowohl für den Zeitraum der Planung und Ausführung geplanter Arbeiten als auch für die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, wenn eine Anfrage zur Anpassung, Reparatur und/oder Verbesserung des Service und/oder der Materialien vorliegt.

Artikel D.2. Dauer

D.2.1 Der Vertrag wird vom Kunden für eine Mindestdauer von einem Monat abgeschlossen. Danach wird der Vertrag um jeweils einen Monat verlängert. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem (1) Monat einvernehmlich gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer muss schriftlich erfolgen.

Artikel D.3. Spezifikationen und Zusammenarbeit Kunde

D.3.1 Falls vereinbart, installiert und konfiguriert der Auftragnehmer die Materialien auf der vom Auftraggeber zu bestimmenden Hardware und den von ihm zu bestimmenden Netzwerken. Der Auftraggeber wird alles tun und unterlassen, was vernünftigerweise notwendig und wünschenswert ist, um die rechtzeitige und korrekte Installation und den Betrieb der Materialien zu ermöglichen. Insbesondere sorgt der Auftraggeber dafür, dass alle Daten, die der Auftragnehmer als notwendig angibt oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Lieferung der Materialien notwendig sind, dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

D.3.2 Der Auftraggeber verschafft den Mitarbeitern des Auftragnehmers und den Hilfspersonen auf Wunsch des Auftragnehmers den notwendigen Zugang zu den relevanten Computersystemen, um die Installation, Konfiguration, Wartung und Anpassung der Materialien zu ermöglichen. Der physische Zugang zu diesen Systemen erfolgt nur bei Bedarf und nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber.

D.3.3 Die Auswahl, der Kauf und die Verwaltung der zu verwendenden Hardware und Netzwerke liegen in der alleinigen und vollständigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird Anweisungen zur gewünschten Konfiguration geben. Wenn die vorgesehene Hardware und die Netzwerke nicht den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Installation oder Konfiguration abzulehnen.

Artikel D.4. Aktualisierungen und Verbesserungen

D.4.1 Nur wenn dies Teil des Vertrags ist, wird der Auftragnehmer sich bemühen, die Materialien von Zeit zu Zeit anzupassen, um die Funktionalität zu verbessern und Fehler zu beheben, sei es aufgrund von Anweisungen und Anfragen des Auftraggebers oder aus eigener Initiative, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist.

D.4.2 Nur wenn dies Teil des Vertrages ist, wird der Auftragnehmer alle Anstrengungen unternehmen, um die Materialien auf dem neuesten Stand zu halten. Allerdings ist der Auftragnehmer in dieser Hinsicht in vielen Fällen von seinen Lieferanten und Dritten abhängig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestimmte Aktualisierungen oder Patches nicht zu installieren, wenn dies seiner Meinung nach dem ordnungsgemäßen Betrieb der Software nicht zuträglich ist oder nicht im Interesse des Dienstes liegt.

D.4.3 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Materialien auf Wunsch des Auftraggebers um Änderungen und neue Funktionen zu ergänzen. Der Auftragnehmer ist stets berechtigt, eine solche Anfrage abzulehnen, wenn sie seiner Meinung nach nicht durchführbar ist oder den ordnungsgemäßen Betrieb oder die Verfügbarkeit der Materialien beeinträchtigen könnte. Das Hinzufügen von Änderungen und neuen Funktionen zu den Materialien auf Wunsch des Auftraggebers ist mit Kosten verbunden. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Voraus über diese Kosten informieren.

D.4.4 Wenn eine Änderung, ein Update oder ein Patch zu einer geänderten Funktionalität innerhalb eines bereits entwickelten Dienstes oder Projekts führt, die weitreichende Folgen für die Funktionsweise anderer Materialien, Systeme usw. hat, werden sich Anbieter und Kunde über die Folgen davon beraten. Wenn beschlossen wird, diese Änderung, dieses Update oder diesen Patch zu implementieren, ist der Auftragnehmer berechtigt, die dafür angefallenen Stunden auf der Grundlage einer Nachberechnung gesondert in Rechnung zu stellen.

D.4.5 Wenn der Auftraggeber eigenständig eine Änderung an den Materialien vornehmen möchte, geschieht dies ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Der Auftragnehmer ist dann nicht verpflichtet, (längere) Anstrengungen zur Behebung von Fehlern zu unternehmen. Es sei denn, der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die gewünschte Änderung im Voraus mitgeteilt und der Auftragnehmer hat sie schriftlich genehmigt. Der Auftragnehmer kann diese Genehmigung an Bedingungen knüpfen.

D.4.6 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Support für Endbenutzer (Kunden des Kunden) nicht enthalten.

Artikel D.5. Fernunterstützung

D.5.1 Die Fernunterstützung wird per Telefon, E-Mail und über andere gemeinsam vereinbarte Kanäle geleistet.

D.5.2 Der Auftragnehmer schlägt auf Wunsch des Auftraggebers eine Software vor, die einen Fernzugriff auf die zu betreuenden Computer ermöglicht. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers sicherzustellen, dass seine Netzwerk- und Sicherheitsumgebung den Betrieb dieser Software erlaubt.

D.5.3 Wenn sich herausstellt, dass die Fernunterstützung nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt oder aufgrund der Art des Problems nicht durchführbar ist, wird sich der Auftragnehmer mit dem Kunden über eine Lösung vor Ort beraten.

D.5.4 Der Auftragnehmer ist für den Fernsupport (einschließlich der Planung von Wartungsarbeiten und Fehlerbehebungen) an Werktagen (Montag bis Freitag, mit Ausnahme der in den Niederlanden anerkannten gesetzlichen und offiziellen Feiertage) von 10.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.

Outsourcing

Artikel E.1. Mitteilung / Registrierung

E.1.1 Jegliche Kommunikation zwischen Programmierer und Kunde erfolgt über das Projektmanagementsystem von Web-Company.

E.1.2 Um das Projektmanagementsystem zu nutzen, wird ein Konto bei Web-Company erstellt.

E.1.3. Während des Registrierungsverfahrens wählt der Kunde selbst einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen er sich nach der Registrierung auf der Website anmelden kann. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, ein ausreichend zuverlässiges Passwort zu wählen.

E.1.4 Der Kunde muss seinen Benutzernamen und sein Passwort streng vertraulich behandeln. Web-Company haftet nicht für den Missbrauch der Anmeldedaten und kann immer davon ausgehen, dass der Kunde, der sich auf der Website anmeldet, auch tatsächlich dieser Kunde ist. Alles, was über das Konto des Kunden geschieht, fällt unter die Verantwortung und das Risiko des Kunden.

E.1.5 Wenn der Kunde weiß oder vermutet, dass seine Anmeldedaten in die Hände von Unbefugten gelangt sind, sollte er sein Passwort so schnell wie möglich ändern und/oder Web-Company darüber informieren, damit Web-Company geeignete Maßnahmen ergreifen kann.

E.1.6 Die von Web-Company erhaltene oder gespeicherte Version der betreffenden Mitteilung gilt als Beweis dafür, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Kunden.

Artikel E.2. Lieferung von Outsourcing durch Web-Company.

E.2.1 Web-Company wird sich bemühen, dem Kunden einen geeigneten Programmierer zur Verfügung zu stellen. Web-Company übernimmt keine Garantie für die Leistung der Arbeit des Programmierers.

E.2.2 Der Service wird innerhalb des im Angebot angegebenen Zeitraums geliefert. Die Fristen können sich nach Vereinbarung ändern.

E.2.3 Die von der Web-Company angegebene Lieferfrist ist immer unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich angegeben, dass es sich um eine Frist handelt. Die Web-Company gerät auch im Falle einer vereinbarten Frist erst in Verzug, nachdem der Kunde sie schriftlich in Verzug gesetzt hat.

E.2.4 Web-Company wird sich bemühen, den Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit des Programmierers über die Art und voraussichtliche Dauer der Unterbrechung zu informieren. Diese Informationen werden über die Website oder durch elektronische Benachrichtigung zur Verfügung gestellt. Web-Company wird sich bemühen, einen anderen geeigneten Programmierer bereitzustellen.

E.2.5 Web-Company behält sich das Recht vor, seine Systeme zum Zwecke der Wartung, Anpassung oder Verbesserung der Systeme von Web-Company vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Web-Company wird eine solche Außerbetriebnahme so weit wie möglich außerhalb der Geschäftszeiten vornehmen und den Kunden rechtzeitig im Voraus über die geplante Außerbetriebnahme informieren. Web-Company haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden durch eine solche Außerbetriebsetzung entstehen.

Artikel E.3. Pflichten / Rechte Kunde

E.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Web-Company Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse und, falls gewünscht, seiner Bank- oder Gironummer stets unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

E.3.2 Der Kunde ist für sein Projekt und das Projektmanagement, für das der Programmierer zur Verfügung gestellt wird, verantwortlich. Der Kunde legt das Projekt fest und leitet es an, auch gegenüber Programmeur. Der Kunde erteilt Programmeur klare Anweisungen bezüglich der von Programmeur auszuführenden Arbeiten. Web-Company ist in keiner Weise für die Ausführung der Projekte des Kunden verantwortlich.

E.3.3 Eine Ablehnung der vom Programmierer ausgeführten Arbeiten ist nur im Falle von schwerwiegenden Fehlern möglich, die eine normale Nutzung der Software vernünftigerweise unmöglich machen.

E.3.4 Der Kunde stellt Web-Company von allen rechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit der vom Programmierer geleisteten Arbeit frei.

E.3.5 Der Kunde muss die Netiquette einhalten.

E.3.6 Ohne die Zustimmung von Web-Company ist es dem Kunden untersagt, die von Web-Company bereitgestellten Benutzernamen oder Passwörter an Dritte weiterzugeben.

E.3.7 Web-Company hat das Recht, die Nutzung des Dienstes einzuschränken oder nicht oder nur in eingeschränktem Umfang zu liefern, wenn der Kunde eine Verpflichtung gegenüber Web-Company im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht erfüllt oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

E.3.8 Der Kunde ist selbst für die Erstellung von Sicherungskopien der vom Programmierer ausgeführten Arbeiten verantwortlich.

E.3.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Programmierer – weder direkt noch indirekt – ohne die Zustimmung von Web-Company für den Kunden arbeiten zu lassen.

E.3.10 Für einen Verstoß gegen das im vorstehenden Absatz genannte Verbot verwirkt der Kunde gegenüber Web-Company eine Vertragsstrafe in Höhe der sechsfachen monatlichen Vergütung auf Vollzeitbasis (also des sechsfachen 173fachen Stundensatzes) für den betreffenden Programmierer. Diese Vertragsstrafe ersetzt nicht den Schadenersatz, den Web-Company daher gesondert geltend machen kann.

Artikel E.4. Preise / Angebote

E.4.1 Der Programmierer führt die vom Kunden anzugebenden Arbeiten auf der Grundlage des im Angebot angegebenen Stundensatzes aus.

E.4.2 Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.

E.4.3 Alle Preise auf der Website sind vorbehaltlich von Tippfehlern. Es wird keine Haftung für die Folgen von Tippfehlern übernommen.

E.4.4 Web-Company behält sich das Recht vor, die Tarife zwischenzeitlich zu ändern. Diese Änderungen werden spätestens einen (1) Monat vor ihrem Inkrafttreten auf elektronischem Wege bekannt gegeben. Ein Kunde, der mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, ist ungeachtet der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen, bis die Änderungen in Kraft treten.

E.4.5 Alle Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

E.4.6 Sollte sich herausstellen, dass die vom Kunden zum Zeitpunkt der Anmeldung oder des Vertragsabschlusses angegebenen Daten falsch waren, hat Web-Company das Recht, die Preise entsprechend anzupassen.

Artikel E.5. Zahlungsbedingungen

E.5.1 Einmal pro Woche erhält der Kunde von Web-Company eine Rechnung mit Stundennachweis für die Stunden, die der Programmierer in dieser Woche für den Kunden gearbeitet hat.

E.5.2 Die Zahlung der Rechnung muss innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Rechnung erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Kunde bezahlt die von Web-Company zugesandte Rechnung per Banküberweisung.

E.5.3 Mit der Bezahlung der Rechnung erklärt sich der Kunde mit den vom Programmierer geleisteten Stunden einverstanden. Eine Ablehnung der vom Programmierer geleisteten Arbeit ist danach nicht mehr möglich.

E.5.4 Nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Kunde, der nicht rechtzeitig zahlt, von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.

E.5.5 Alle Kosten, die der Web-Company im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

E.5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, neben dem geschuldeten Betrag und den darauf aufgelaufenen Zinsen auch die außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, in voller Höhe zu zahlen.

E.5.7 Die Zahlungsforderung ist sofort fällig und zahlbar, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder eine allgemeine Pfändung des Vermögens des Kunden durchgeführt wird, der Kunde stirbt und außerdem, wenn der Kunde in Liquidation geht oder aufgelöst wird.

E.5.8 In den vorgenannten Fällen hat die Web-Company ferner das Recht, den Vertrag oder den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu kündigen oder auszusetzen, unbeschadet des Rechts der Web-Company, Ersatz für den ihr daraus entstehenden Schaden zu verlangen.

Wie arbeiten wir?


Kontaktmomente Ihr erster Ansprechpartner für das Projekt ist der Projektmanager, den Sie über das Projektmanagementsystem erreichen können. Ein Telefontermin kann auch über das Tool Calendly vereinbart werden. Damit können Sie direkt online einen Termin vereinbaren. Wir arbeiten nur mit Telefonterminen, damit wir strukturiert und konzentriert an dem Projekt arbeiten können und uns immer Zeit für die Vorbereitung und Abwicklung eines Telefontermins nehmen.


Abhängigkeiten Wir verlinken auf externe Systeme. Wir gehen davon aus, dass alles, was in diesem Angebot steht, möglich ist. Sollte sich dies während des Baus als unmöglich erweisen, kann die betreffende Position im Angebot durch andere Arbeiten ersetzt werden oder es kann eine Gutschrift für diese Position beantragt werden.

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